Erbrecht
Es ist nie zu früh, seine Dinge zu regeln, sagt ein altes Sprichwort. Daher berät Rechtsanwalt Arm bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten sowie bei der Errichtung von Testamenten. Als Testamentsvollstrecker setzt er nach dem Tod der Mandanten deren Wünsche und Vorstellungen um, um den eingesetzten Erben mögliche Nachlassstreitigkeiten zu ersparen.
Es ist nie zu früh, seine Dinge zu regeln, sagt ein altes Sprichwort. Daher berät Rechtsanwalt Arm bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten sowie bei der Errichtung von Testamenten. Als Testamentsvollstrecker setzt er nach dem Tod der Mandanten deren Wünsche und Vorstellungen um, um den eingesetzten Erben mögliche Nachlassstreitigkeiten zu ersparen.